Liebe Patientinnen und Patienten,
Sie haben sicherlich schon erfahren, dass die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet werden soll, die auf Servern privater Firmen im Auftrag der Krankenkassen zentral gespeichert wird. Vielleicht haben Sie auch bereits Informationen von Ihrer Krankenkasse dazu erhalten.
In der ePA sollen künftig alle bei Ihrer Behandlung anfallenden Daten, sei es in niedergelassenen Praxen, im Krankenhaus oder bei der Physiotherapie, gespeichert werden.
Selbstverständlich befürworten wir eine sinnvolle und funktionierende Digitalisierung, wenn dadurch der Datenaustausch im Gesundheitswesen für alle Beteiligten verbessert wird.
Wir haben aber noch erhebliche Bedenken gegen die Einführung zum aktuellen Zeitpunkt – aus folgenden Gründen:
Gestörte Praxisabläufe: Bisher wurde die ePA in keiner Weise im Praxisalltag ausreichend getestet. Es ist zu befürchten, dass es wieder einmal zu erheblichen Verzögerungen der Praxisabläufe kommen wird. Dadurch würden wir wertvolle Behandlungszeit verlieren, die ohnehin schon knapp bemessen ist.
Datensicherheit gefährdet: Die Gesundheitsdaten aller Patientinnen und Patienten sollen zentral gespeichert werden. Wie allgemein bekannt, werden immer wieder sensible Daten gehackt. Und: Es ist leicht möglich, aus vielen pseudonymisierten Daten doch auf die jeweilige Person zu schließen, sodass eigene Gesundheitsdaten öffentlich werden können.
Zu Erläuterung: Bei der neue ePA geht es nicht um die gängigen Arztbriefe und Befunde, die wir mit Arztpraxen austauschen, sondern um eine dauerhafte Speicherung Ihrer gesamten Gesundheitsdaten auf externen Servern.
Zugriff auf Gesundheitsdaten: Im Gesetz, das die ePA regelt, ist vorgesehen, dass auf Ihre Gesundheitsdaten von Dritten zugegriffen werden kann. Dies können beispielsweise Forschungseinrichtungen oder auch Firmen sein. Dieser Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten ist dann nicht nur in Deutschland, sondern auch international möglich. Es wird nahezu unmöglich sein, zu überblicken, wer alles Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten hat.
Für uns Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten oberste Priorität!
Wie Sie sehen, gibt es derzeit von unserer Seite noch erhebliche Bedenken gegen die jetzige Einführung der ePA, ihre Praktikabilität im Praxisalltag und die Sicherheit Ihrer Daten. In diesem Zusammenhang können wir für die mit der Einführungen der ePA zusammenhängenden Risiken selbstverständlich keine Haftung übernehmen.
Sie haben die Option der ePA zu widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, zum jetzigen Zeitpunkt Gebrauch von dieser Möglichkeit zu machen. Das kann formlos bei Ihrer Krankenkasse geschehen. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile bei der Behandlung. Falls Sie nichts unternehmen, wird Ihre elektronische Patientenakte jedoch automatisch angelegt.
Ihr Praxisteam
Mal etwas provokant: Organ-Spende versus Daten-Spende (ePA ab Jan 2025)
Was wurde da im Bundestag diskutiert und gestritten über Aufklärungspflicht, mündige Bürger und Selbstbestimmungsrecht – am Ende bliebt alles beim Alten:
Organ-Spender nach seinem Tod wird nur, wer ausdrücklich zustimmt! – die Widerspruchslösung, dass man nach dem Tod automatisch Organspender werde, außer man hat dies zu Lebzeiten abgelehnt, wurde verworfen.
Mit der Folge, dass dass die Zahl der Organ-Spender weiterhin zu gering ist und viele schwer kranke Menschen auf eine Transplantation warten.
Und bei der elektronischen Patientenakte (ePA)?
Die war bisher freiwillig und wer eine haben wollte, musste diese beantragen – was nicht mal ein Prozent der Bevölkerung getan haben.
Ab Januar 2025 wird durch gesetzliche Neuregelung per opt-out-Regelung für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (epA) angelegt werden, in der praktisch alle Gesundheitsdaten zentral gespeichert werden sollen.
Zugriff auf die ePA haben neben den behandelten Ärzte/Zahnärzte und deren Mitarbeiter, auch Apotheker, Psychotherapeuten Krankenpfleger und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Kranken- und Altenpflegehelfer, Hebammen, Heilmittelerbringer (z.B. Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Ernährungsberater oder Podologen), Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Fachärzte für Arbeitsmedizin und Betriebsärzte, ferner alle Mitarbeiter der o.g. Gruppen und Notfallsanitäter.
Zusätzlich werden die Daten für Forschungszwecke an das Forschungsdatenzentrum-Gesundheit weitergegeben.
Das was die Politik dem mündigen Bürger bei der Organ-Spende-Debatte nicht zumuten wollte, weil eine Spende eine Spende bleiben müsse, ein freiwilliger und selbstbestimmter Akt der Menschen, gilt jetzt bei der ePA nicht mehr: Sie und Ihre Kinder werden ab Jan 2025 automatisch Spender Ihrer Gesundheitsdaten, sofern Sie nicht explizit Widerspruch einlegen! Und dies trotz bestehender Bedenken zur Datensicherheit.
Sie sollten also doppelt handeln:
Organ-Spende-Ausweis beantragen und der ePA zum momentanen Zeitpunkt widersprechen!